AGB’ s for Events

AGB-/Haftungsklausel für Veranstaltungs-Website oder Teilnahmebedingungen

Haftung und Aufsichtspflicht auf dem Veranstaltungsgelände
 

1.Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.

2.Eltern bzw. Begleitpersonen sind verpflichtet, ihre Kinder jederzeit zu beaufsichtigen. Für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, haften die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht.

3.Besucher sind verpflichtet, Ausstellungsgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln und nicht zu berühren, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.

4.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch Besucher verursachte Schäden an Exponaten von Ausstellern. In diesen Fällen sind ggf. die verursachenden Personen oder deren Haftpflichtversicherungen in Anspruch zu nehmen.

5.Empfindliche oder hochwertige Exponate sind von den Ausstellern entsprechend zu sichern. Der Veranstalter trifft angemessene Vorkehrungen zur Verkehrssicherung, übernimmt aber keine Garantie für eine lückenlose Schadensvermeidung.